Kosten

 

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in Deutschland von der Krankenkasse zum größten Teil getragen, wenn das Ausmaß der Zahnfehlstellung bestimmte Kriterien erfüllt bzw. der Behandlungsbedarf den Grad 3, 4 oder 5 erfüllt (KIG).

 

Die Krankenkasse rechnet jedoch nicht den gesamten Anteil mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab, sondern stellt zunächst dem Patienten alle 3 Monate eine Rechnung über die erbrachten Leistungen in Höhe von 20% (bzw. 10% bei dem zweiten Kind, das in Behandlung ist.) Nach Ende der abgeschlossenen ( nicht bei Abbruch! ) Behandlung erhält der Patient die von ihm gezahlten Eigenanteile zurück! Dazu müssen jedoch alle erhaltenen Rechnungen sorgfältig aufbewahrt und zusammen mit der am Ende ausgestellten Abschlussbescheinigung komplett eingereicht werden.

 

Da es sich bei der Erstattung durch die Krankenkasse nur um eine Basisleistung handelt und hier der Grundsatz gilt, dass die Behandlung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein hat, fallen in der Regel für den Patienten außervertragliche Leistungen an, die am Ende der Behandlung nicht zurückerstattet werden. In Abhängigkeit von der Wahl der Brackets und Bögen und weiterer nicht im Krankenkassenkatalog enthaltener Leistungen fallen diese in unterschiedlicher Höhe aus. Die Zahlung erfolgt in Form von Monatsraten. Da die Höhe der zu zahlenden Raten von dem Schwierigkeitsgrad, der Art und dem Umfang der Behandlung abhängig ist, kann an dieser Stelle keine exakte Summe genannt werden.

 

Wir klären mit Ihnen im Detail und anhand einer genauen Aufschlüsselung die Höhe der Raten, wenn es um die Besprechung des Behandlungsplanes geht. Als ungefähre Richtlinie gilt, dass monatliche Raten in einer Höhe zwischen 15 und 40 Euro über 36 Monate mit Beginn einer festsitzenden Spange anfallen. Alternativ erfolgt die Abrechnung erst nach Erbringung der Leistung.

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